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   OVG Niedersachsen, 04.01.2023 - 14 OA 349/22   

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https://dejure.org/2023,17
OVG Niedersachsen, 04.01.2023 - 14 OA 349/22 (https://dejure.org/2023,17)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.01.2023 - 14 OA 349/22 (https://dejure.org/2023,17)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2023 - 14 OA 349/22 (https://dejure.org/2023,17)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Streitwertbeschwerde; Wirtschaftliche Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 52 Abs. 2
    Festsetzung des Streitwertes i.R.e. Anfechtungsantrags (hier: Entschädigung aufgrund von coronabedingten Betriebsschließungen)

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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Göttingen, 16.11.2023 - 3 A 150/22

    Grundschule; Quereinstieg; Sachkunde; Zuordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2023 - 14 OA 349/22
    Der Streitwert des Klageverfahrens 3 A 150/22 wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

    In der mündlichen Verhandlung vom 26. Juli 2022 hat das Verwaltungsgericht den Antrag zu 1. abgetrennt, unter dem Aktenzeichen dieses Verfahrens (3 A 150/22) fortgeführt und im Anschluss eine Entscheidung in der Sache verkündet.

    Mit Beschluss vom 19. Oktober 2022 hat das Verwaltungsgericht den Streitwert im Verfahren 3 A 150/22 auf 40.998,96 EUR festgesetzt.

  • VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21

    Prüfungsanfechtung bei Nichtbestehen der Prüfungsleistung "Erste Schriftliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2023 - 14 OA 349/22
    Die Klägerin hat am 29. April 2021 Klage (Az.: 3 A 78/21) wegen "Entschädigung aufgrund von coronabedingten Betriebsschließungen" gegen einen entsprechenden Ablehnungsbescheid der Stadt Osnabrück vom 26. März 2021 erhoben und mitgeteilt, dass Klageanträge und Begründung einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten bleiben sollten.

    Das Verfahren hinsichtlich des verbliebenen Klageantrages zu 2. (Az.: 3 A 78/21) hat das Verwaltungsgericht an das Landgericht Hannover verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2007 - 8 OA 89/07

    Streitwertbestimmung im Fall höherer als der von einem Versorgungswerk für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2023 - 14 OA 349/22
    Der Beklagte führt zutreffend aus, dass § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG nur dann Anwendung findet, wenn die streitige bezifferte Geldleistung in das Vermögen der Klägerin übergehen soll oder aus diesem zu erbringen ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 26.11.2007 - 8 OA 89/07 -, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2023 - 2 OA 25/23

    Beanstandung hochschulaufsichtsrechtlich; Streitwert; Streitwertbemessung;

    Ein auf eine bezifferte Geldleistung oder ein hierauf gerichteter Verwaltungsakt liegen nur dann vor, wenn die Geldleistung als solche unmittelbarer Regelungsgegenstand des streitgegenständlichen Verwaltungsakts ist, um den gestritten wird (OVG SH, Beschl. v. 13.12.2022 - 3 O 40/19 -, juris Rn. 12), und dieser mit Obsiegen unmittelbar in das Vermögen des obsiegenden Beteiligten übergeht (NdsOVG, Beschl. v. 4.1.2023 - 14 OA 349/22 -, juris Rn. 4; Elzer in Toussaint, Kostenrecht, BeckOK, 53. Aufl. 2023, § 52 Rn. 24 m.w.N.).

    Bloße mittelbare Auswirkungen der gerichtlichen Entscheidung sind - wie auch bei § 52 Abs. 3 GKG - bei der Bestimmung der Bedeutung der Sache nicht zu berücksichtigen (NdsOVG, Beschl. v. 4.1.2023 - 14 OA 349/22 -, juris Rn. 5; Elzer in Toussaint, Kostenrecht, BeckOK, 53. Aufl. 2023, § 52 Rn. 10).

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